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Gesetzliche Gewährleistung

Offizielle EU-Information zur gesetzlichen Gewährleistung. Eine ergänzende Zusammenfassung steht unterhalb der Grafik.
Ergänzende Zusammenfassung

Für neue Waren gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung. Dieser Schutz besteht unabhängig von einer zusätzlichen gewerblichen Garantie.

Bei mangelhaften Waren haben Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Ist dies nicht möglich oder erfolgt es nicht angemessen, kommen eine Preisminderung oder die Beendigung des Vertrags in Betracht.

Die konkreten Voraussetzungen und zusätzliche nationale Rechte finden Sie unter „Your Europe“. Die offizielle Grafik kann über den Bildlink in einem eigenen Browserfenster vergrößert werden.

Your Europe – Weitere Informationen zur Gewährleistung